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Verkehrsrecht und Unfallschäden:

Dies umfasst die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber Versicherungen, sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser bei Nichterfüllung, ebenso wie den verwaltungsstrafrechtlichen Bereich z.B. bei Führerscheinentzug.


Liegenschaftsrecht:

Dazu gehört die Beratung über Fragen des Liegenschaftsrechtes samt Verfassen von Verträgen und grundbücherliche Durchführung dieser (z.B. Kauf, Tausch, Miete, Pacht, Schenkung usw.)


Inkassowesen:

Darunter versteht man die Schuldeneintreibung im gesamten Ablauf, beginnend vom Mahnschreiben über die Klage bis hin zur Exekution mit persönlicher Beteiligung.


Ehe- und Familienrecht:

Dies umfasst die Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Ehe- und Familienrechtes wie z.B. Scheidung, Unterhalt, Besuchsregelung etc.


Mediation:

Hierbei handelt es sich um ein aussergerichtliches Verfahren bei dem mittels Unterstützung durch den Mediator bestehende Konflikte durch Verhandlungen einvernehmlich geregelt werden sollen. Ziel ist es eine für die Zukunft für alle Beteiligten befriedigende Lösung zu finden. Empfehlenswert ist die Mediation vor allem im familienrechtlichen Bereich, insbesondere um ein streitiges Scheidungsverfahren zu vermeiden. Anwendungsfälle ergeben sich jedoch auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und in wirtschaftlichen Belangen.


Strafrecht:

Dazu gehört die Verteidigung vor sämtlichen Strafgerichten österreichweit, sowie die Wahrung der Interessen der Geschädigten im Strafverfahren.


Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht:

Hiezu zählt die Durchsetzung Ihrer Rechte in sämtlichen Fällen der Schadenszufügung, oder bei mangelhafter Erfüllung von Vereinbarungen.